In einer Demokratie, die Transparenz als Grundwert bekennt, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Entwurf von Olaf Scholz' historischer »Zeitenwende«-Rede aus dem Februar 2022 im Verborgenen bleiben darf. Das Gericht erkannte an, dass Regierungshandeln in sicherheitspolitischen Kernbereichen einem besonderen Schutz unterliegt — ein Urteil, das die ewige Spannung zwischen dem Recht der Bürger auf Wissen und dem Anspruch des Staates auf Diskretion neu vermisst. Der Fall ist noch nicht beendet: Das Bundesverwaltungsgericht wartet als letzte Instanz.
Gericht bestätigt: Kanzleramt muss Scholz' »Zeitenwende«-Rede-Entwurf nicht veröffentlichen
Der Redeentwurf gehört zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung
Warum ist ein Entwurf einer Rede überhaupt so sensibel, dass Gerichte ihn unter Verschluss halten?
Der Entwurf zeigt, wie die Regierung ihre Gedanken entwickelt hat — welche Optionen sie erwogen hat, welche Zahlen sie diskutiert hat, bevor sie sich öffentlich festgelegt hat. Das ist tatsächlich ein Fenster in den Entscheidungsprozess.
Aber das Gericht sagt nicht, dass der Entwurf selbst geheim ist. Es sagt, dass er zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung gehört. Das ist ein rechtliches Konzept, keine Sicherheitsklassifizierung.
Was ist denn der praktische Unterschied?
Der Kernbereich bedeutet: Die Regierung muss ihre Gedanken nicht teilen, weil sie sonst nicht frei denken kann. Es geht um den Schutz des Denkprozesses selbst.
Genau. Aber das ist eine sehr breite Ausnahme vom Informationsfreiheitsgesetz. Und das Gericht hat sich nicht wirklich damit auseinandergesetzt, ob dieser spezielle Entwurf wirklich so sensibel ist oder ob das Kanzleramt einfach nicht transparent sein wollte.
Und die Leitungsvorlagen — die sind ja auch noch nicht veröffentlicht?
Nein. Das Kanzleramt sagt, sie seien Verschlusssachen, weil sie Informationen über Rüstungsbudgets und Investitionen enthalten. Das Gericht hat dieser Einschätzung zugestimmt.
Aber hier sollte man vorsichtig sein: Das Gericht hat nicht überprüft, ob diese Dokumente wirklich noch sensibel sind. Das war 2022. Wir schreiben jetzt 2026. Manche dieser Informationen könnten längst veraltet sein.
Also könnte der Kläger beim Bundesverwaltungsgericht noch gewinnen?
Theoretisch ja. Das höchste Verwaltungsgericht könnte sagen, dass die Begründungen des Kanzleramtes nicht ausreichen oder dass zu viel Zeit vergangen ist.
Aber ehrlich gesagt: Die Chancen sind nicht groß. Gerichte sind bei Sicherheitsfragen traditionell zurückhaltend. Und der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung ist ein starkes Argument.
El Pulso
- Ein Bürger forderte Einblick in die geheimen Vorarbeiten zu einer der folgenreichsten Reden der deutschen Nachkriegsgeschichte — und scheiterte nun zum zweiten Mal vor Gericht.
- Das Kanzleramt beharrte darauf, dass Dokumente über Rüstungsfinanzierung und Bundeswehr-Modernisierung die nationale Sicherheit gefährden könnten, wenn sie ans Licht kämen.
- Das Gericht stützte diese Position und erklärte den Redeentwurf zum geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung — ein juristisches Bollwerk gegen Transparenzansprüche.
- Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen, sodass der Streit um Offenheit und Staatsgeheimnis in die nächste Runde gehen kann.
In einer Demokratie, die Transparenz als Grundwert bekennt, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Entwurf von Olaf Scholz' historischer »Zeitenwende«-Rede aus dem Februar 2022 im Verborgenen bleiben darf. Das Gericht erkannte an, dass Regierungshandeln in sicherheitspolitischen Kernbereichen einem besonderen Schutz unterliegt — ein Urteil, das die ewige Spannung zwischen dem Recht der Bürger auf Wissen und dem Anspruch des Staates auf Diskretion neu vermisst. Der Fall ist noch nicht beendet: Das Bundesverwaltungsgericht wartet als letzte Instanz.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Freitag entschieden: Der Entwurf von Olaf Scholz' »Zeitenwende«-Rede muss nicht veröffentlicht werden. Damit scheiterte ein Kläger, der seit dem Frühjahr 2022 Zugang zu diesem Dokument sowie zu internen Leitungsvorlagen des Kanzleramtes verlangt hatte.
Die Rede selbst ist längst Geschichte: Am 27. Februar 2022, kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, kündigte Scholz im Bundestag einen radikalen Kurswechsel in der deutschen Sicherheitspolitik an — inklusive eines 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens für die Bundeswehr. Was hinter den Kulissen entstand, wollte der Kläger sehen: den Redeentwurf und drei Vorlagen, die Fragen der Verteidigungsfinanzierung und des Rüstungsbedarfs behandelten.
Das Kanzleramt hatte den Antrag bereits im April 2022 abgelehnt, mit dem Argument, eine Veröffentlichung könnte der Bundeswehr und der öffentlichen Sicherheit schaden. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dieser Linie recht — und nun auch der zwölfte Senat des Oberverwaltungsgerichts. Die Richter sahen den Redeentwurf als Teil des exekutiven Kernbereichs, in dem die Regierung besonderen Schutz genießt, und bestätigten die Einstufung der Leitungsvorlagen als Verschlusssachen.
Endgültig geklärt ist die Sache dennoch nicht. Das Gericht ließ die Revision zu, womit der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offensteht. Ob der Kläger diesen letzten Schritt geht, ist noch ungewiss.
Ein Gericht hat entschieden, dass das Bundeskanzleramt die Entwurfsfassung von Olaf Scholz' berühmter »Zeitenwende«-Rede nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen muss. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Freitag eine frühere Gerichtsentscheidung und wies damit die Berufung eines Klägers ab, der Zugang zu diesem Dokument und weiteren internen Materialien des Kanzleramtes gefordert hatte.
Die »Zeitenwende«-Rede war am 27. Februar 2022 im Deutschen Bundestag gehalten worden, wenige Tage nachdem Russland die Ukraine angegriffen hatte. In dieser Ansprache kündigte Scholz einen grundlegenden Kurswechsel in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik an und versprach ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Modernisierung der Bundeswehr. Die Rede gilt als eine der bedeutendsten außenpolitischen Erklärungen der jüngeren deutschen Geschichte.
Der Kläger hatte im Frühjahr 2022 um Einsicht in mehrere Dokumente gebeten: den Redeentwurf selbst sowie drei sogenannte Leitungsvorlagen, die von verschiedenen Fachreferaten des Kanzleramtes erarbeitet worden waren. Diese Unterlagen behandelten Fragen der Finanzausstattung im Verteidigungsbereich und den Investitionsbedarf in der Rüstungsindustrie. Das Bundeskanzleramt lehnte den Antrag im April 2022 ab und begründete dies damit, dass die Veröffentlichung solcher Informationen der Bundeswehr schaden und die öffentliche Sicherheit gefährden könnte.
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin scheiterte der Kläger zunächst. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht seine Berufung zurückgewiesen. Der zwölfte Senat des Gerichts argumentierte, dass der Redeentwurf zum sogenannten Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung gehört — einem Bereich also, in dem die Regierung besondere Schutzrechte genießt. Die Richter waren zudem davon überzeugt, dass die drei Leitungsvorlagen zu Recht als Verschlusssachen eingestuft worden waren. Sie teilten die Auffassung des Kanzleramtes, dass deren Bekanntwerden den Interessen des Bundes schaden könnte.
Das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, was bedeutet, dass der Fall noch eine weitere Instanz durchlaufen kann. Der Kläger hat damit die Möglichkeit, vor Deutschlands höchstem Verwaltungsgericht gegen die bisherigen Urteile vorzugehen. Ob er diesen Weg gehen wird und wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden könnte, bleibt offen.
Citas Notables
Das Bekanntwerden entsprechender Informationen könne nachteilige Auswirkungen auf Belange der Bundeswehr und die öffentliche Sicherheit haben— Bundeskanzleramt, Begründung der Ablehnung