In einer Zeit, in der das Digitale längst zum Lebensraum geworden ist, hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Gewalt in diesem Raum beim Namen nennt und unter Strafe stellt. Sexualisierte Deepfakes, heimliche Aufnahmen, Vergewaltigungsvideos im Netz und Identitätsmissbrauch durch Fake-Profile sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden – ein Schritt, den Justizministerin Hubig als Gleichberechtigungsfrage begreift, da Frauen besonders häufig Opfer werden. Der Bundestag muss noch zustimmen, und Kritiker mahnen, dass gute Gesetze ohne ausreichend Personal und Infrastruktur
Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt
Digitale Gewalt ist wie ein Flächenbrand – millionenfach verbreitet, schwer zu löschen.
Warum braucht es ein eigenes Gesetz gegen digitale Gewalt? Gibt es nicht schon Gesetze gegen Verbreitung von Pornografie oder Stalking?
Es gibt solche Gesetze, aber sie waren oft nicht spezifisch genug für digitale Phänomene. Ein Deepfake ist nicht dasselbe wie ein echtes Video – aber die Schäden für die Betroffenen sind real. Das Gesetz schließt diese Lücken.
Aber die Frage ist: Wer setzt das durch? Der Richterbund sagt ja, dass die Justiz überlastet ist.
Hubig sagt, digitale Gewalt sei wie ein Flächenbrand. Wie schlimm ist das Problem wirklich?
Millionen sexualisierte Deepfakes und heimliche Aufnahmen zirkulieren im Netz. Vergewaltigungsvideos werden geteilt. Das ist nicht abstrakt – es trifft konkrete Menschen, besonders Frauen.
Das sind starke Worte, aber ich sehe in der Quelle keine Zahlen. Wie viele Fälle gibt es? Wie viele Menschen sind betroffen? Das wissen wir nicht genau.
Der Fall Fernandes wird erwähnt. Hat das Gesetz deshalb diese Form bekommen?
Wahrscheinlich hat der Fall Aufmerksamkeit auf das Problem gelenkt – die Fake-Profile, die pornografischen Inhalte in ihrem Namen. Aber das Gesetz war bereits im Koalitionsvertrag geplant, bevor dieser Fall öffentlich wurde.
Das ist wichtig zu sagen: Das Gesetz ist nicht eine Reaktion auf einen einzelnen Fall, sondern ein längerfristiges Vorhaben. Der Fall Fernandes hat nur die Dringlichkeit unterstrichen.
Was muss noch passieren, damit das Gesetz funktioniert?
Der Richterbund sagt es deutlich: Es braucht mehr Richter, bessere technische Infrastruktur, Speicherung von Internet-Adressen. Ohne das können Betroffene ihre Rechte nicht durchsetzen.
Das ist die große Unbekannte. Ein Gesetz zu schreiben ist eine Sache. Es zu vollziehen eine ganz andere. Ob die Bundesländer die nötigen Mittel bereitstellen, ist offen.
O Pulso
- Millionen sexualisierter Deepfakes und voyeuristischer Aufnahmen kursieren im Netz – Justizministerin Hubig spricht von einem Flächenbrand, der die Gesellschaft nicht länger hinnehmen darf.
- Besonders Frauen tragen die Last dieser digitalen Gewalt, deren psychische Folgen laut Hubig denen körperlicher Gewalt gleichkommen können.
- Das Kabinett hat gehandelt: Neue Strafvorschriften sollen Deepfakes, heimliche Intim-Aufnahmen, Cyberstalking und Identitätsmissbrauch durch Fake-Profile unter Strafe stellen.
- Der Deutsche Richterbund warnt, dass schärfere Gesetze allein nicht schützen – ohne mehr Richter, mehr Personal und bessere Speicherung von IP-Adressen droht ein Vollzugsdefizit.
- Der Bundestag entscheidet nun, ob aus dem Kabinettsbeschluss echte Schutzwirkung wird – oder ob das Gesetz an der Realität einer überlasteten Justiz scheitert.
In einer Zeit, in der das Digitale längst zum Lebensraum geworden ist, hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Gewalt in diesem Raum beim Namen nennt und unter Strafe stellt. Sexualisierte Deepfakes, heimliche Aufnahmen, Vergewaltigungsvideos im Netz und Identitätsmissbrauch durch Fake-Profile sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden – ein Schritt, den Justizministerin Hubig als Gleichberechtigungsfrage begreift, da Frauen besonders häufig Opfer werden. Der Bundestag muss noch zustimmen, und Kritiker mahnen, dass gute Gesetze ohne ausreichend Personal und Infrastruktur in der Justiz wirkungslos bleiben.
Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das Menschen vor digitaler Gewalt schützen soll. Das Kabinett billigte einen Entwurf mit mehreren neuen Strafvorschriften: gegen sexualisierte Deepfake-Videos, gegen heimlich aufgenommene intime Bilder etwa aus Saunen, gegen im Netz kursierende Vergewaltigungsvideos sowie gegen Identitätsmissbrauch durch Fake-Profile und Cyberstalking mit GPS-Trackern.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die den Entwurf vorangetrieben hat, wählt eine eindringliche Metapher: Digitale Gewalt sei wie ein Flächenbrand. Sie betont, dass die Folgen für Betroffene ähnlich schwer wiegen können wie körperliche Gewalt – und dass Frauen überproportional betroffen sind. Für sie ist der Kampf gegen digitale Gewalt deshalb auch eine Frage der Gleichberechtigung. Betroffene sollen künftig leichter gerichtlich vorgehen können, etwa um Accountsperren zu erwirken oder zu erfahren, wer hinter einem Fake-Profil steckt.
In den öffentlichen Diskurs geraten ist das Thema auch durch den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes, die ihrem Ex-Mann Christian Ulmen vorwirft, Fake-Profile in ihrem Namen angelegt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Ulmen bestreitet die Vorwürfe; die Unschuldsvermutung gilt. Das Gesetz selbst war jedoch bereits vor diesem prominenten Fall im Koalitionsvertrag verankert.
Zweifel an der Wirksamkeit kommen vom Deutschen Richterbund. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn warnt vor einem Vollzugsdefizit: Ohne mehr Richter, ein Ende der Personalmisere in der Strafjustiz und eine bessere Speicherung von Internetadressen drohen die neuen Vorschriften ins Leere zu laufen. Nun liegt die Entscheidung beim Bundestag – ob das Gesetz dort in dieser Form beschlossen wird und ob die Justiz danach die Mittel hat, es durchzusetzen, wird sich zeigen müssen.
Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Gesetzespaket geeinigt, das Menschen vor einer wachsenden Form der Gewalt schützen soll, die sich im Digitalen abspielt. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der mehrere neue Strafvorschriften vorsieht – gegen sexualisierte Deepfake-Videos, gegen heimlich aufgenommene intime Aufnahmen etwa aus Saunen, gegen Vergewaltigungsvideos, die im Netz zirkulieren. Auch heimliche Aufnahmen von bekleideten intimen Körperstellen sollen künftig strafbar sein, wenn sie offensichtlich sexualisiert dargestellt werden. Der Entwurf adressiert zudem Identitätsmissbrauch durch Fake-Profile und Cyberstalking mit satellitengestützten Trackern.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD hat diesen Gesetzentwurf vorangetrieben. Sie beschreibt das Phänomen mit einer deutlichen Metapher: Digitale Gewalt sei wie ein Flächenbrand. Millionen sexualisierte Deepfakes und voyeuristische Aufnahmen verbreiteten sich im Netz, sagte sie, sogar Videos von Vergewaltigungen würden geteilt. Das könne die Gesellschaft nicht hinnehmen. Hubig betont, dass digitale Gewalt ähnlich schwerwiegende Folgen haben kann wie körperliche Gewalt – und dass sie sich besonders häufig gegen Frauen richtet. Deshalb sei der Kampf dagegen auch eine Frage der Gleichberechtigung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Betroffene sich leichter vor Gericht wehren können – etwa um Accountsperren zu erreichen. Sollte das Gesetz den Bundestag in dieser Form passieren, wäre künftig auch das Kommunizieren unter einem Fake-Profil einer real existierenden Person ausdrücklich strafbar. Hinter dieser Regelung stecken vermutlich auch die Erfahrungen der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes. Sie hat öffentlich Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erhoben und wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen; die Unschuldsvermutung gilt. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt war allerdings bereits vor diesem prominenten Fall im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Doch es gibt Zweifel, ob Gesetzesverschärfungen allein ausreichen. Der Deutsche Richterbund warnt vor einem Vollzugsdefizit. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte, es reiche nicht aus, nur die Gesetze zu verschärfen. Die Bundesländer müssten die Personalmisere der chronisch überlasteten Strafjustiz beenden. Auch der Auskunftsanspruch für Betroffene – also ihr Recht zu erfahren, wer hinter einem Fake-Profil steckt – stehe und falle mit seiner Durchsetzbarkeit. Dafür brauche es mehr Richter und eine bessere Speicherung von Internet-Adressen.
Nun liegt der Ball beim Bundestag. Die Abgeordneten müssen über den Gesetzentwurf entscheiden. Ob die neuen Strafvorschriften tatsächlich Schutz bieten, wird sich erst zeigen, wenn die Justiz sie anwenden muss – und ob sie dafür die nötigen Ressourcen hat.
Citações Notáveis
Digitale Gewalt ist wie ein Flächenbrand. Sexualisierte Deepfakes und voyeuristische Aufnahmen zirkulieren millionenfach im Netz, sogar Videos von Vergewaltigungen werden geteilt.— Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
Es reicht nicht aus, nur auf Gesetzesverschärfungen zu setzen. Die Bundesländer müssen die Personalmisere der chronisch überlasteten Strafjustiz beenden.— Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes