Als August Hanning, einstiger Präsident des Bundesnachrichtendienstes, mit 80 Jahren in Untersuchungshaft landet, stellt sich eine alte Frage neu: Wo endet die Pflicht gegenüber dem Staat, wenn das Amt längst abgelegt wurde? Sein Nachfolger Gerhard Schindler antwortet darauf nicht mit Schweigen, sondern mit einer seltenen Geste der Selbstbeschränkung – er beendet seine Beratertätigkeit und begrüßt strengere Regeln für eine Welt, der er selbst angehört. Die Affäre macht sichtbar, wie schmal der Grat zwischen erfahrungsbasierter Beratung und dem Missbrauch von Vertrauen sein kann, das der Staat
Ex-BND-Chef Schindler befürwortet strengere Regeln für Geheimdienstler
Nach zehn Jahren als Berater reicht es mir dann auch.
Was genau wird Hanning vorgeworfen – ist das wirklich Spionage im klassischen Sinne?
Die Bundesanwaltschaft sagt, er habe mit seinem früheren Büroleiter vereinbart, dass dieser ihm gegen Bezahlung BND-Informationen beschafft. Diese Infos habe Hanning dann in seiner Beratertätigkeit verkauft oder genutzt. Das ist nicht Spionage für eine fremde Macht, sondern eher Missbrauch von Vertrauensposition für persönlichen Gewinn.
Aber wir wissen noch nicht, ob diese Vereinbarung tatsächlich stattgefunden hat oder nur vermutet wird. Die Anklage ist noch nicht erhoben, oder?
Richtig, Hanning sitzt in Untersuchungshaft, aber das ist noch nicht das gleiche wie eine Verurteilung. Die Bundesanwaltschaft hat Verdacht, aber die Beweise müssen sich noch zeigen.
Und Schindler – warum beendet er seine Beratertätigkeit gerade jetzt?
Er sagt, er habe zehn Jahre als Berater gearbeitet und das reiche ihm. Aber es ist schwer zu glauben, dass Hannings Festnahme nicht auch eine Rolle spielt. Es sieht aus wie ein Signal: Ich distanziere mich von diesem Geschäftsmodell.
Das ist aber auch eine sehr sichere Position für ihn. Er beendet etwas, das er ohnehin bald hätte beenden können. Das ist nicht wirklich ein großes Opfer.
Was würde denn eine strengere Regelung konkret bedeuten?
Vermutlich Karenzzeiten, in denen ehemalige Geheimdienstler nicht in bestimmten Bereichen arbeiten dürfen, oder Offenlegungspflichten für ihre Kontakte und Geschäftsbeziehungen.
Aber auch da ist unklar: Wie lange sollte eine Karenzzeit sein? Fünf Jahre? Zehn? Und wer kontrolliert das? Das sind noch offene Fragen.
Glaubst du, dass das Parlament tatsächlich neue Gesetze schafft?
Die Rufe sind laut genug, dass es wahrscheinlich ist. Aber ob die Gesetze dann wirklich wirksam sind, ist eine andere Frage.
El Pulso
- August Hanning, früherer BND-Präsident, sitzt in Untersuchungshaft – ihm wird vorgeworfen, über Jahre hinweg gegen Bezahlung vertrauliche Geheimdienstinformationen beschafft und in seiner Beratertätigkeit genutzt zu haben.
- Die Vorwürfe – Spionage, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen – treffen das Vertrauen in eine Institution, die auf Diskretion und Loyalität gebaut ist.
- Schindler, selbst jahrelang als Unternehmensberater tätig, bricht mit der erwartbaren Abwehrhaltung: Er kündigt das Ende seiner Beratertätigkeit an und signalisiert Offenheit für parlamentarische Kontrolle.
- Politiker aus verschiedenen Lagern fordern nun verbindliche Transparenzpflichten – von der Offenlegung dienstbezogener Kontakte bis hin zu klaren Grenzen für den Wechsel in die Privatwirtschaft.
- Die Affäre könnte einen Wendepunkt markieren: Ob das Parlament tatsächlich neue Gesetze verabschiedet oder es bei Appellen bleibt, entscheidet sich in den kommenden Monaten.
Als August Hanning, einstiger Präsident des Bundesnachrichtendienstes, mit 80 Jahren in Untersuchungshaft landet, stellt sich eine alte Frage neu: Wo endet die Pflicht gegenüber dem Staat, wenn das Amt längst abgelegt wurde? Sein Nachfolger Gerhard Schindler antwortet darauf nicht mit Schweigen, sondern mit einer seltenen Geste der Selbstbeschränkung – er beendet seine Beratertätigkeit und begrüßt strengere Regeln für eine Welt, der er selbst angehört. Die Affäre macht sichtbar, wie schmal der Grat zwischen erfahrungsbasierter Beratung und dem Missbrauch von Vertrauen sein kann, das der Staat einst in eine Person gesetzt hat.
Die Festnahme von August Hanning hat eine Debatte entfacht, die längst überfällig schien. Der 80-jährige frühere BND-Präsident sitzt in Untersuchungshaft, weil ihm die Bundesanwaltschaft vorwirft, gemeinsam mit seinem früheren Büroleiter ein Arrangement getroffen zu haben: Gegen Bezahlung sollte dieser ihm fortlaufend vertrauliche BND-Erkenntnisse liefern, die Hanning dann in seiner Beratertätigkeit einsetzen konnte. Das Geschäft soll 2010 vereinbart worden sein – fünf Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Amt.
Gerhard Schindler, der von 2012 bis 2016 selbst an der Spitze des BND stand, reagierte auf die Affäre mit einer bemerkenswerten Offenheit. Als Senior Berater bei Friedrich30 war er selbst Teil jener Welt, in der ehemalige Geheimdienstler ihr Netzwerk und ihr Wissen vermarkten. Nun erklärt er, seine Beratertätigkeit nach zehn Jahren auslaufen zu lassen – und spricht sich für strengere parlamentarische Regeln aus. Er betont, selbst keine Geheimnisse verraten zu haben, habe aber nichts dagegen, wenn der Gesetzgeber solche Tätigkeiten enger fasse.
Aus der Politik kommen deutliche Signale in dieselbe Richtung. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann, plädiert für Transparenzpflichten nach dem Vorbild des Bundestags. Hamburgs Innensenator Andy Grote erinnert daran, dass die dienstliche Treuepflicht nicht mit dem letzten Arbeitstag endet. Was die Hanning-Affäre damit in Gang gesetzt hat, ist eine grundsätzliche Neubewertung: Wie viel Freiheit darf jemand beanspruchen, der einst Zugang zu den sensibelsten Informationen des Staates hatte?
Die Festnahme von August Hanning, dem früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, hat eine Debatte über die Kontrolle ehemaliger Geheimdienstler ausgelöst, die bislang weniger reguliert waren als viele erwartet hätten. Der 80-Jährige sitzt in Untersuchungshaft, weil die Bundesanwaltschaft ihm vorwirft, mit seinem früheren Büroleiter Manfred D. ein Geschäft arrangiert zu haben: D. sollte ihm gegen Bezahlung fortlaufend vertrauliche BND-Erkenntnisse beschaffen, die Hanning dann in seiner Beratertätigkeit gewinnbringend einsetzen konnte. Die Vorwürfe wiegen schwer – Spionagetätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchter Landesverrat. Das Arrangement soll 2010 getroffen worden sein, fünf Jahre nachdem Hanning sein Amt aufgegeben hatte.
Diese Affäre hat Gerhard Schindler, der von 2012 bis 2016 selbst an der Spitze des BND stand, zu einer bemerkenswerten Stellungnahme bewogen. Schindler arbeitet seit seinem Ausscheiden aus dem Dienst als Unternehmensberater und ist bei dem Beratungsunternehmen Friedrich30 als Senior Berater tätig – ein Posten, der ihm Zugang zu seinem Netzwerk von Nachrichtendiensten und internationalen Kontakten verschafft. Doch angesichts der Vorwürfe gegen Hanning erklärt Schindler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass er seine Beratertätigkeit nun langsam auslaufen lässt. Nach zehn Jahren in diesem Geschäft, sagt er, reiche es ihm.
Schindlers Haltung zu strengeren Regeln ist bemerkenswert, weil sie von innen kommt. Er betont, dass es derzeit nicht verboten ist, dass ehemalige Geheimdienstmitarbeiter beruflich aktiv bleiben – verboten ist nur, Geheimnisse zu verraten, was er selbst nicht tue. Aber er habe nichts dagegen, wenn das Parlament diese Aktivitäten enger regeln würde. Diese Offenheit steht im Kontrast zu der Abwehrhaltung, die man von jemandem in seiner Position erwarten könnte, der von strengeren Regeln selbst betroffen wäre.
Aus verschiedenen Richtungen der Politik kommen nun Forderungen nach verbindlicheren Vorschriften. Marc Henrichmann, der Chef des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag und Mitglied der CDU, argumentiert, dass hochrangige Vertreter deutscher Sicherheitsbehörden durchaus zumuten können, ihre Gesprächspartner und Kontakte mit Dienstbezug offenzulegen. Er verweist auf die Transparenzvorschriften des Bundestags als Vorbild. Andy Grote, Hamburgs Innensenator und Vorsitzender der Innenministerkonferenz, unterstreicht, dass die dienstliche Treuepflicht nicht mit dem Ausscheiden aus dem Amt endet – eine Aussage, die direkt auf Hannings Fall abzielt.
Was sich abzeichnet, ist ein Paradigmenwechsel in der Behandlung von Karrierewechseln in der Geheimdienstbranche. Bislang gab es wenig formale Hindernisse für ehemalige hochrangige Beamte, ihre Kontakte und ihr Wissen in der Privatwirtschaft zu nutzen. Die Hanning-Affäre hat jedoch gezeigt, wie dünn die Linie zwischen legitimer Beratung und Missbrauch von Vertrauensposition sein kann. Schindlers Entscheidung, seine Beratertätigkeit zu beenden, könnte ein Signal sein, dass zumindest einige in dieser Welt verstanden haben, dass die Spielregeln sich ändern. Ob das Parlament tatsächlich neue Gesetze schafft oder ob es bei Appellen bleibt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
Citas Notables
Ich habe allerdings überhaupt nichts dagegen, wenn das Parlament diese Aktivitäten enger regeln würde.— Gerhard Schindler, ehemaliger BND-Präsident
Hochrangigen Vertretern deutscher Sicherheitsbehörden sei zuzumuten, Gesprächspartner und Kontakte mit Dienstbezug offenzulegen.— Marc Henrichmann, Chef des Parlamentarischen Kontrollgremiums