In Rostock nähert sich ein Prozess seinem Ende, der weit mehr berührt als die juristische Frage nach Schuld: Es geht um das Verstehen des Unverständlichen – warum ein achtjähriges Kind sterben musste. Ein Psychiater hat das Verhalten der Angeklagten analysiert und sieht in extremer Egozentrik den Kern des Geschehens, ein Muster, das er bis in Mythos und Geschichte zurückverfolgt. Was die Psychiatrie hier anbietet, ist kein Freispruch, sondern ein Versuch, das Böse einzuordnen – damit das Gericht urteilen kann, und die Gesellschaft begreifen.
Fabian-Prozess: Psychiater deutet Egozentrik der Angeklagten als Schlüssel zum Verbrechen
Alles dreht sich um die Egozentrik von Frau H.
Was genau meint der Psychiater mit dieser extremen Egozentrik? Ist das eine diagnostizierbare Störung oder eher eine moralische Charakterisierung?
Das ist eine gute Frage. Die Egozentrik, von der der Psychiater spricht, scheint sich auf ein psychologisches Muster zu beziehen – eine grundlegende Unfähigkeit, die Perspektive anderer Menschen einzunehmen. Das kann verschiedene diagnostische Formen haben, aber im Kern geht es darum, dass die Angeklagte die Welt nur durch ihre eigenen Bedürfnisse und Wahrnehmungen sieht.
Aber hier müssen wir vorsichtig sein. Der Bericht sagt, dass der Psychiater Vergleiche zu mythischen Kindsmörderinnen zieht – das klingt dramatisch, aber ich sehe keine konkreten Details darüber, welche diagnostischen Kriterien erfüllt sind oder welche Tests durchgeführt wurden. Ist das eine formale psychiatrische Diagnose oder eine interpretative Analyse?
Das ist ein wichtiger Punkt. Der Bericht gibt nicht preis, ob es sich um eine formale Diagnose wie eine Persönlichkeitsstörung handelt oder um eine klinische Interpretation des Verhaltens. Die mythologischen Vergleiche scheinen eher dazu zu dienen, ein Muster zu verdeutlichen.
Und wie wirkt sich das auf die Schuldfähigkeit aus? Kann extreme Egozentrik bedeuten, dass jemand nicht schuldfähig ist?
Das ist die entscheidende Frage, und der Bericht beantwortet sie nicht wirklich. Es gibt einen großen Unterschied zwischen "diese Person hat eine Persönlichkeitsstörung" und "diese Person konnte nicht verstehen, dass ihre Handlungen falsch sind". Die Schuldfähigkeit ist eine rechtliche Frage, nicht nur eine psychiatrische.
Genau. Der Psychiater liefert Material für diese Entscheidung, aber das Gericht muss letztlich selbst entscheiden, was das für die Schuldfähigkeit bedeutet. Die Analyse der Egozentrik könnte zeigen, dass die Angeklagte nicht in der Lage war, die Perspektive des Kindes einzunehmen, aber das ist nicht dasselbe wie Schuldunfähigkeit.
Also ist das Gutachten eher ein Baustein im Prozess als eine definitive Antwort?
Ja, und das sollte man im Hinterkopf behalten. Der Psychiater hat eine Interpretation angeboten, die auf seiner Analyse basiert. Aber wir wissen nicht, wie vollständig diese Analyse ist, welche anderen Faktoren berücksichtigt wurden, oder wie andere Experten diese Einschätzung bewerten würden.
Le Pouls
- Ein achtjähriges Kind ist tot, und Rostock ringt seit Monaten darum, wie eine solche Tat überhaupt möglich war.
- Der Psychiater benennt extreme Egozentrik als zentrales Motiv – eine Persönlichkeitsstruktur, die andere Menschen schlicht nicht als eigenständige Wesen wahrnimmt.
- Mit Vergleichen zu mythischen Kindsmörderinnen macht der Experte ein erschreckendes Muster sichtbar, das sich durch Jahrhunderte zieht.
- Die Frage der Schuldfähigkeit steht nun im Raum: Kann jemand, der so strukturiert ist, überhaupt im vollen rechtlichen Sinne schuldig sein?
- Das Urteil rückt näher – und mit ihm die Entscheidung, wie Gesellschaft und Justiz auf das reagieren, was sich nicht vollständig erklären lässt.
In Rostock nähert sich ein Prozess seinem Ende, der weit mehr berührt als die juristische Frage nach Schuld: Es geht um das Verstehen des Unverständlichen – warum ein achtjähriges Kind sterben musste. Ein Psychiater hat das Verhalten der Angeklagten analysiert und sieht in extremer Egozentrik den Kern des Geschehens, ein Muster, das er bis in Mythos und Geschichte zurückverfolgt. Was die Psychiatrie hier anbietet, ist kein Freispruch, sondern ein Versuch, das Böse einzuordnen – damit das Gericht urteilen kann, und die Gesellschaft begreifen.
In Rostock geht ein Prozess seinem Ende entgegen, der die Stadt seit Monaten bewegt: die Verhandlung um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian. Im Mittelpunkt steht nicht nur die Frage nach Schuld, sondern eine tiefere: Wie lässt sich das Verhalten der Angeklagten überhaupt erklären?
Ein Psychiater hat diese Frage untersucht und kommt zu einem klaren Befund. Bei der Angeklagten, in den Akten als Frau H. bezeichnet, sieht er extreme Egozentrik als Schlüssel zum Verständnis der Tat. Alles kreist um sie selbst – ihre Bedürfnisse, ihre Wahrnehmung – während andere Menschen, auch das Kind, kaum als eigenständige Wesen mit eigenen Rechten existieren.
Um dieses Muster greifbar zu machen, zieht der Psychiater historische und mythologische Vergleiche zu bekannten Fällen von Kindsmord. Es geht ihm nicht um Dramatisierung, sondern darum, eine psychologische Struktur sichtbar zu machen, die sich über Jahrhunderte wiederholt: fehlende Empathie, keine Fähigkeit zur Perspektivenübernahme, vollständige Selbstbezogenheit.
Für das Verfahren hat diese Analyse erhebliches Gewicht. Sie könnte beeinflussen, wie das Gericht die Schuldfähigkeit der Angeklagten bewertet – ob volle Schuld, verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit vorliegt. In einem Fall, der einem Kind das Leben gekostet hat, wiegen solche Abwägungen besonders schwer. Die Psychiatrie bietet hier ein Werkzeug an, kein Urteil – das bleibt dem Gericht vorbehalten, und es wird in den kommenden Tagen fallen.
In Rostock neigt sich ein Prozess dem Ende zu, der die Stadt seit Monaten beschäftigt: die Verhandlung um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian. Was in den Gerichtssälen verhandelt wird, ist nicht nur die Frage nach Schuld oder Unschuld, sondern auch eine tiefere: Wie lässt sich das Verhalten derer erklären, die angeklagt sind, dieses Kind getötet zu haben?
Ein Psychiater hat sich dieser Frage angenommen und ist zu einer Einschätzung gelangt, die das Verfahren prägt. Nach seiner Analyse ist es die extreme Egozentrik der Angeklagten – insbesondere der Frau H., wie sie in den Akten genannt wird – die den Schlüssel zum Verständnis der Tat bildet. Alles, so seine Deutung, dreht sich um sie selbst, um ihre Bedürfnisse, ihre Wahrnehmung der Welt, ihre Unfähigkeit oder Unwilligkeit, andere Menschen als eigenständige Wesen mit eigenen Rechten und Bedürfnissen zu sehen.
Der Psychiater hat für seine Analyse historische und mythologische Vergleiche herangezogen. Er deutet auf Parallelen hin zu bekannten Fällen von Kindsmord in der Geschichte und Mythologie – Fälle, in denen die Täter von einer ähnlichen psychologischen Struktur geprägt waren: eine völlige Zentrierung auf die eigene Person, ein Mangel an Empathie, eine Unfähigkeit zur Perspektivenübernahme. Diese Vergleiche sollen nicht dramatisieren, sondern ein Muster sichtbar machen, das sich über Jahrhunderte hinweg wiederholt.
Was dies für den Fall Fabian bedeutet, ist noch nicht vollständig geklärt. Die psychiatrische Analyse wird jedoch bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Sie könnte beeinflussen, wie das Gericht die Schuldfähigkeit der Angeklagten bewertet, ob Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte, und welche Strafe angemessen ist. In einem Fall, der ein Kind das Leben gekostet hat, wiegen solche Fragen besonders schwer.
Der Prozess in Rostock ist auch ein Versuch, das Unverständliche verständlich zu machen – nicht um es zu entschuldigen, sondern um es einzuordnen. Die Psychiatrie bietet hier ein Werkzeug an: die Analyse der Persönlichkeitsstruktur, die zu solchen Taten führen kann. Ob diese Analyse das Gericht überzeugt, ob sie bei der Urteilsfindung den Ausschlag gibt, wird sich in den kommenden Tagen zeigen.
Citations marquantes
Alles dreht sich um die Egozentrik von Frau H.— Der Psychiater im Fabian-Prozess