Bayern fordert, die Erbschaftsteuer in Länderhand zu legen und Freibeträge regional anzupassen, um Familienunternehmen zu schützen. Kritiker warnen vor ruinösem Steuerwettbewerb zwischen Ländern und bezweifeln, dass Privatvermögen wirklich zum Hausverkauf zwingt.
Erbschaftsteuer vor Gericht: Bayern und Unternehmenserben unter der Lupe
Wohlhabende Länder senken, arme Länder müssen erhöhen
Warum ist Bayern überhaupt berechtigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein Bundesgesetz zu klagen?
Länder haben das Recht, die Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen anzufechten. Bayern argumentiert, dass der Bund gar nicht die Kompetenz für diese Steuer hat, weil die Einnahmen sowieso an die Länder gehen.
Aber das ist eine politische Frage, nicht unbedingt eine verfassungsrechtliche. Hat das Gericht in der Vergangenheit solche Kompetenzkonflikte überhaupt als Grund für eine Änderung genutzt?
Das ist der Punkt – das Gericht hat sich bislang eher auf die Frage konzentriert, ob die Steuer selbst gerecht ausgestaltet ist, nicht wer sie erheben darf.
Und was passiert, wenn Bayern gewinnt? Können dann alle Länder ihre eigene Erbschaftsteuer machen?
Theoretisch ja. Das würde zu einem massiven Steuerwettbewerb führen – reiche Länder senken, arme Länder müssen erhöhen.
Der Professor Meinel sagt das, aber ist das wirklich so sicher? Könnten arme Länder nicht auch sagen, wir senken auch, um Vermögen anzuziehen?
Möglich, aber dann hätten alle Länder weniger Einnahmen. Das ist das Dilemma.
Und beim zweiten Fall – geht es wirklich nur darum, dass Unternehmenserben weniger zahlen?
Ja, aber die tiefere Frage ist: Darf der Staat Betriebsvermögen anders behandeln als Privatvermögen? Ist das gerecht?
Die Begründung ist ja, dass man Arbeitsplätze schützen will. Aber wie viele Arbeitsplätze gehen wirklich verloren, wenn man Unternehmen nicht privilegiert? Das wird in der Verhandlung nicht geklärt.
Also ein Urteil könnte alles verändern.
Es könnte. Aber wahrscheinlich wird das Gericht wieder sagen: Die Privilegien sind okay, aber sie müssen anders ausgestaltet sein.
El Pulso
- Bayern klagt für Regionalisierung der Erbschaftsteuer und regionale Anpassung der Freibeträge
- Freibeträge: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder – seit 16 Jahren unverändert
- Unternehmenserben zahlen unter bestimmten Bedingungen deutlich weniger oder keine Erbschaftsteuer
- Bundesverfassungsgericht verhandelt zweimal diese Woche zu diesem Thema
- 2014 erklärte das Gericht Privilegierung sehr großer Betriebsvermögen für verfassungswidrig
Bayern fordert, die Erbschaftsteuer in Länderhand zu legen und Freibeträge regional anzupassen, um Familienunternehmen zu schützen. Kritiker warnen vor ruinösem Steuerwettbewerb zwischen Ländern und bezweifeln, dass Privatvermögen wirklich zum Hausverkauf zwingt.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt diese Woche zweimal über die Erbschaftsteuer: Bayern klagt für Regionalisierung, und es geht um Steuerprivilegien für Unternehmenserben gegenüber Privatvermögen.
Diese Woche entscheidet sich in Karlsruhe, wie Deutschland seine Erbschaftsteuer künftig regeln wird. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt gleich zweimal über ein Steuersystem, das seit Jahrzehnten umstritten ist und nun an mehreren Fronten unter Druck gerät.
Den Anfang macht Bayern. Der Freistaat klagt gegen das geltende Erbschaftsteuergesetz und verfolgt dabei ein ehrgeiziges Ziel: Die Steuer soll von der Bundesebene in die Hände der Länder übergehen. Ministerpräsident Markus Söder hat die Strategie bereits öffentlich skizziert. Im ARD-Sommerinterview sagte er, Bayern könne die Steuer senken, während andere Bundesländer sie erhöhen könnten. Politisch ist dieser Vorschlag bislang gescheitert. Nun versucht die bayerische Regierung, vor Gericht zu erreichen, was im Parlament nicht gelang. Das Argument klingt technisch: Der Bund sei gar nicht zuständig für diese Steuer, da die Einnahmen ohnehin vollständig an die Länder fließen. Deshalb, so die Logik, sollten die Länder sie auch selbst erheben dürfen.
Darüber hinaus greift Bayern die Freibeträge an. Ehegatten dürfen derzeit 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro. Diese Beträge sind seit 16 Jahren unverändert. Bayern argumentiert, dass angesichts gestiegener Immobilienpreise und höherer Lebenshaltungskosten diese Freibeträge längst überholt sind und regional nicht angepasst wurden. Die Befürchtung: Familien müssten das Elternhaus verkaufen, um die Steuerlast zu bezahlen.
Die Gegenseite sieht das völlig anders. Das Bundesfinanzministerium und die Grünen-Fraktion im Bundestag haben sich gegen die bayerische Klage positioniert. Der Göttinger Rechtsprofessor Florian Meinel, beauftragt mit einer Stellungnahme für die Grünen, warnt vor einem "ruinösen Steuerwettbewerb" zwischen den Ländern. Seine These: Wohlhabende Bundesländer wie Bayern könnten sich Steuersenkungen leisten und würden damit wohlhabende Familien anlocken. Ärmere Länder hingegen müssten die Steuern erhöhen, was den Wegzug von Steuerzahlern nur beschleunigen würde. Meinel bezweifelt auch das Szenario des Hausverkaufs. Wenn das Elternhaus von Kindern oder dem überlebenden Ehepartner bewohnt wird, fällt nach geltendem Recht überhaupt keine Erbschaftsteuer an.
Am Dienstag rückt ein anderes Problem in den Fokus: die Steuerprivilegien für Unternehmenserben. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht vor, dass Erben von Betrieben unter bestimmten Bedingungen deutlich weniger oder sogar gar keine Erbschaftsteuer zahlen. Für Privatvermögen gibt es solche Ausnahmen nicht. Ein Kläger hat genau diesen Unterschied angegriffen. Er erbte von seiner Tante Privatvermögen – ein Wertpapierdepot und Grundstücke. Darauf musste er Erbschaftsteuer zahlen. Die Begünstigungen für Betriebsvermögen kamen ihm nicht zugute. Er sieht darin eine Verfassungsverletzung: Unternehmenserben würden bevorzugt, während er benachteiligt werde.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Erbschaftsteuer bereits mehrfach befasst – 1995, 2006 und zuletzt 2014. Im Urteil von 2014 stellten die Richter fest, dass die Privilegierung sehr großer Betriebsvermögen in ihrer damaligen Form verfassungswidrig war. Der Gesetzgeber dürfe kleine und mittlere Unternehmen zur Sicherung ihres Bestands weitgehend oder vollständig von der Steuer befreien. Bei größeren Unternehmen aber müsse eine Bedarfsprüfung stattfinden. Der Gesetzgeber reagierte 2016 mit Anpassungen. Seitdem gibt es die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro. Der Erbe muss dann nachweisen, dass er die Steuer nicht aus seinem verfügbaren Vermögen bezahlen kann. Für kleinere Unternehmen gilt: Wenn sie mindestens fünf Jahre weitergeführt werden und die Löhne nicht zu stark sinken, bleiben 85 Prozent steuerfrei. Wird das Unternehmen sieben Jahre lang gehalten, kann die Steuer ganz entfallen.
In Berlin wird man nach Karlsruhe schauen. Die Erbschaftsteuer ist innerhalb der schwarz-roten Koalition umstritten. Die Union will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Die SPD drängt schon lange auf Reformen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sagte der Rheinischen Post: "Es darf einfach nicht sein, dass kleinere und mittlere Erbschaften stark besteuert werden, während Milliardärsfamilien ihr Vermögen in Deutschland durch die Nutzung bestehender legaler Schlupflöcher nahezu steuerfrei weitergeben können." Das Verfahren dürfte die politische Debatte wieder in Bewegung bringen. Ein Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten verkündet.
Citas Notables
Es darf einfach nicht sein, dass kleinere und mittlere Erbschaften stark besteuert werden, während Milliardärsfamilien ihr Vermögen in Deutschland durch die Nutzung bestehender legaler Schlupflöcher nahezu steuerfrei weitergeben können.— SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf
Eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer würde zu einem ruinösen Steuerwettbewerb unter den Ländern führen, dessen Sieger und Verlierer jetzt schon feststünden.— Rechtsprofessor Florian Meinel