Bislang war das unbefugte Herstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes sowie heimliches Filmen nackter Menschen nicht strafbar – diese Lücke soll geschlossen werden. Mehrere Betroffene wie Yanni Gentsch und Anne haben durch Petitionen mit über 166.000 bzw. 77.000 Unterschriften Druck aufgebaut und sehen nun »riesige Fortschritte« in der gesellschaftlichen Debatte.
Bundesregierung beschließt Gesetz gegen digitale sexualisierte Gewalt
Die Scham muss die Seite wechseln
Warum hat es so lange gedauert, bis die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf beschlossen hat? Das klingt wie ein offensichtliches Problem.
Es war lange Zeit einfach nicht im Bewusstsein der Öffentlichkeit. Yanni Gentsch selbst wusste nicht, dass das, was ihr passiert ist, nicht strafbar war. Erst als sie viral ging und die Petition startete, wurde das Problem sichtbar. Die Fälle von Anne und Rebecca in der Sauna zeigten dann, wie systematisch diese Lücke ist.
Aber wir sollten vorsichtig sein: Der Gesetzentwurf ist beschlossen, aber er muss noch durch den Bundestag. Und die Ministerin sagt, was künftig gelten »soll« – das ist noch nicht Gesetz. Wie lange das dauert und ob es wirklich so umgesetzt wird, ist offen.
Was genau ändert sich denn konkret für Betroffene?
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Täter mit Freiheits- und Geldstrafen rechnen müssen. Und Betroffenen soll es erleichtert werden, gegen die Täter vorzugehen – also bessere rechtliche Wege, sich zu wehren.
Das ist wichtig, aber der Artikel nennt keine konkreten Strafen. Wie lange Freiheitsstrafen? Wie hoch die Geldstrafen? Das wissen wir nicht. Und »erleichtert« – was bedeutet das konkret? Bessere Anzeigeverfahren? Schnellere Ermittlungen? Das bleibt vage.
Yanni Gentsch sagt, sie sieht »riesige Fortschritte«. Meint sie damit den Gesetzentwurf oder die gesellschaftliche Debatte?
Beides. Sie beobachtet, dass Betroffene ernster genommen werden, dass sich Menschen untereinander bestärken. Das ist eine Verschiebung im Bewusstsein, nicht nur im Recht.
Aber das ist auch wichtig zu sehen: Die gesellschaftliche Verschiebung ist real – 166.000 Menschen unterschreiben eine Petition. Das ist Druck. Aber ob dieser Druck zu einem Gesetz führt, das wirklich funktioniert, ist eine andere Frage. Wir haben noch keine Zahlen zu Verurteilungen, keine Aussagen von Staatsanwälten, wie sie das handhaben würden.
Anne spricht davon, dass die Arbeit »kräftezehrend« war. Ist das nicht ein Problem – dass Betroffene selbst aktivistisch werden müssen, um Gerechtigkeit zu bekommen?
Absolut. Anne und Rebecca mussten sich öffentlich machen, obwohl sie das gar nicht wollten. Sie wollten nur, dass das Problem ernst genommen wird. Stattdessen bekamen sie Vorwürfe in Kommentarspalten. Das ist eine zusätzliche Belastung für Menschen, die bereits Opfer geworden sind.
Und das zeigt auch: Ohne diese Aktivistinnen – Gentsch, Anne, Rebecca, Lutz, Lang, Tekkal – wäre dieser Gesetzentwurf wahrscheinlich nicht beschlossen worden. Das ist ein Erfolg, aber es ist auch ein Zeichen dafür, dass das System nicht von selbst funktioniert.
Le Pouls
- Heimliches Filmen nackter Menschen und sexualisierte Deepfakes waren bislang nicht strafbar
- Yanni Gentsch startete eine Petition mit über 166.000 Unterschriften nach ihrer Erfahrung im Februar 2025
- Anne und Rebecca sammelten über 77.000 Unterschriften für ihre Petition nach einem Vorfall in einer Sauna im Juli 2025
- Eine Petition zu Collien Fernandes erreichte über 338.000 Unterschriften
- Forscherteam entdeckte über 32.000 Videos von Upskirting-Vorfällen auf Meta-Plattformen
Bislang war das unbefugte Herstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes sowie heimliches Filmen nackter Menschen nicht strafbar – diese Lücke soll geschlossen werden. Mehrere Betroffene wie Yanni Gentsch und Anne haben durch Petitionen mit über 166.000 bzw. 77.000 Unterschriften Druck aufgebaut und sehen nun »riesige Fortschritte« in der gesellschaftlichen Debatte.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der sexualisierte Deepfakes und heimliche intime Aufnahmen künftig unter Strafe stellt. Betroffene sehen darin einen wichtigen Fortschritt gegen digitale Gewalt.
Im Februar 2025 joggte Yanni Gentsch durch einen Wald in der Nähe von Köln, als sie bemerkte, dass ein Fahrradfahrer hinter ihr nicht vorbeifuhr. Der Mann filmte sie heimlich – offenbar konzentriert auf ihren Körper. Sie konfrontierte ihn, forderte ihn auf, die Aufnahmen zu löschen, und dokumentierte die Begegnung selbst. Das Video, das sie hochlud, erreichte auf Instagram mehr als 16,4 Millionen Aufrufe. Doch es gab ein Problem, das Gentsch damals nicht bewusst war: Der Mann hatte nichts Strafbares getan. Das heimliche Filmen nackter oder halbnackter Menschen an öffentlichen Orten war – und ist bis heute – rechtlich nicht verfolgbar.
Diese Lücke im Strafrecht ist groß. Wer sexualisierte Deepfakes herstellt und verbreitet, bleibt straffrei. Wer in der Sauna, am Strand oder in der Bahn heimlich intime Aufnahmen macht, muss keine Konsequenzen fürchten. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der das ändern soll. Justizministerin Stefanie Hubig erklärte, dass mit diesem Gesetz gegen digitale Gewalt die Straflosigkeit für Täter im digitalen Raum beendet werden soll. Künftig sollen Täter mit Freiheits- und Geldstrafen rechnen müssen. Betroffenen soll es zudem erleichtert werden, gegen die Täter vorzugehen.
Gentsch sieht in dem Gesetzentwurf »riesige Fortschritte«. Nach ihrer Erfahrung im Februar 2025 startete sie eine Petition auf der Plattform innn.it mit dem Titel »Voyeur-Aufnahmen strafbar machen – Jetzt Gesetzeslücke schließen«. Die Petition sammelte mehr als 166.000 Unterschriften. Gentsch betont, dass vielen Menschen nicht bewusst war, dass solche Aufnahmen nicht strafbar sind. Sie beobachtet eine »enorme Veränderung« in der gesellschaftlichen Debatte über sexualisierte Gewalt. Betroffene und ihre Erfahrungen würden ernster genommen. »Sei es auch nur untereinander, dass man sich bestärkt und die Ausdauer findet, sich auch in der Öffentlichkeit einzusetzen«, sagt sie dem SPIEGEL.
Eine ähnliche Geschichte spielte sich im Juli 2025 in einer Sauna ab. Zwei Frauen, die sich Anne und Rebecca nennen möchten, bemerkte einen Mann, der sie heimlich filmte. Sie zeigten ihn an – doch die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein. Rebecca beschrieb ihre Reaktion auf den Brief der Behörde später so: »Ich hatte diesen Brief vor mir und konnte es nicht fassen. Da steht schwarz auf weiß, dass er Fotos von nackten Frauen machen kann und dafür nicht bestraft wird.« Anne und Rebecca starteten ebenfalls eine Petition: »Heimliche Nackt-Aufnahmen strafbar machen – Schutz vor Sauna-Voyeuren. JETZT!« Sie sammelte mehr als 77.000 Unterschriften.
Anne beschreibt die Arbeit der vergangenen Monate als »unbezahlte Arbeit«, als »eine Form von Aktivismus, Aufklärungsarbeit, Sichtbarkeit schaffen«. Es sei kräftezehrend gewesen, sich mit Kommentarspalten auseinanderzusetzen, in denen vor allem männliche Profile ihnen vorwarfen, sie wollten in die Öffentlichkeit oder würden sich das ausdenken. »Wir wollen nicht in die Öffentlichkeit, wir wollen einfach nur auf dieses Problem aufmerksam machen«, sagt Anne. Doch auch sie sieht einen Fortschritt: In ihrem Umfeld hätten sich »wahnsinnig viele« Frauen und FLINTA-Personen solidarisiert und von ähnlichen Vorfällen berichtet. »Die Scham muss die Seite wechseln«, sagt sie.
Die Fälle von Gentsch, Anne und Rebecca sind nicht isoliert. Nach einer SPIEGEL-Recherche zum Fall der Moderatorin Collien Fernandes im März 2026 initiierten die Aktivistin Kristina Lutz, die Grünenpolitikerin Ricarda Lang und die Menschenrechtsaktivistin Düzen Tekkal eine Petition mit zehn Forderungen an die Bundesregierung. Sie wurde von 250 Erstunterzeichnerinnen aus Politik, Kultur und Wirtschaft unterstützt und hat bis heute mehr als 338.000 Unterschriften gesammelt. Das Ausmaß der digitalen sexualisierten Gewalt ist beträchtlich: Ein Forscherteam entdeckte auf Instagram, Facebook und anderen Meta-Diensten nach eigener Aussage mehr als 32.000 Videos von hochgerutschten Dirndln vom »Teufelsrad« auf dem Münchner Oktoberfest. Auch Fälle von Smartglasses-Missbrauch wurden bekannt, etwa einer Hamburgerin, die heimlich im Bikini gefilmt wurde.
Für Anne ist das Wichtigste, dass die Taten künftig bestraft werden. »Es ist schön zu sehen, dass wir wirklich was bewirken konnten«, sagt sie zum Gesetzentwurf. Gentsch betont, dass der Gesetzentwurf »ein wichtiges Signal an alle Betroffenen« ist – und auch von vielen Betroffenen kommt, »weil wir quasi regelmäßig seit eineinhalb Jahren die Kraft und den Mut aufbringen, etwas voranzubringen«. Mit dem Beschluss der Bundesregierung endet eine lange Phase der Rechtlosigkeit. Ob das Gesetz den Bundestag passiert und wie es in der Praxis umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Citations marquantes
Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt beenden wir Straflosigkeit für Täter im digitalen Raum. Wir treffen passgenaue Regeln für die unterschiedlichen Erscheinungsformen digitaler Gewalt.— Justizministerin Stefanie Hubig (SPD)
Für uns ist das Wichtigste, dass die Taten bestraft werden. Es ist schön zu sehen, dass wir wirklich was bewirken konnten.— Anne, Betroffene